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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz - AuslPflVG)
§ 2 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt nur für Fahrzeuge, die ihren gewöhnlichen Standort nicht im Inland haben.