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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau*
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt von Teil 1
§ 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 10 Prüfungsbereich Automatenbetreuung
§ 11 Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung
§ 12 Inhalt von Teil 2
Unterabschnitt 2
Fachrichtung Automatenmechatronik
§ 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 14 Prüfungsbereich Instandsetzungs- und Wartungstechnik
§ 15 Prüfungsbereich Netzwerke und Elektrotechnik
§ 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3
Fachrichtung Automatendienstleistung
§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 19 Prüfungsbereich Automatenwirtschaft
§ 20 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 21 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung
§ 22 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 23 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 24 Inkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau
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