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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung über die Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV-Delegationsanordnung - BMDVDelegatAnO)
§ 5 Übergangsregelung

Für Disziplinarverfahren, Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingeleitet oder erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.