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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
III. 

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die obersten Gerichte des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 9. März 2008 (BGBl. I S. 415) außer Kraft. Andere Anordnungen bleiben unberührt.