Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (Bundesministerium der Verteidigung - Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung - BMVg-ArbSchGAnwV) § 1Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.