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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG)
§ 3
Hinweispflicht
Auf das Rauchverbot nach § 1 ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
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