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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
§ 38
Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
Bekanntmachungen nach den §§ 11 und 13 sind in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben in den Dienststellen auszuhängen.
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