Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Die Verwaltung des Monopols liegt unter Aufsicht des Reichsministers der Finanzen der Reichsmonopolverwaltung ob. Sie besteht aus dem Reichsmonopolamt (§ 8) und der Verwertungsstelle (§ 9); an ihrer Spitze steht ein Präsident (§ 7).