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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin (Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung)
§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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