Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht,
- 3.
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 4.
Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten,
- 5.
Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau,
- 6.
Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen,
- 7.
Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau,
- 8.
Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden,
- 9.
Arbeiten mit Kunststoffen,
- 10.
Bearbeiten von Metallen,
- 11.
Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen,
- 12.
Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit,
- 13.
Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser,
- 14.
Abdichten von Brückenbauwerken,
- 15.
Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix,
- 16.
Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix,
- 17.
Entnehmen von Materialproben,
- 18.
Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt,
- 19.
Herstellen und Schließen von Fugen,
- 20.
Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt.