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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer (Asphaltbauer-Ausbildungsverordnung - AsphAusbV)
§ 7
Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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