Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
- 6.
Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 8.
Anwenden von Arbeitsstoffen, Baurohstoffen, Bindemitteln, Mischungen und Recyclingmaterialien,
- 9.
Durchführen von Probenahmen und Herstellen von Proben,
- 10.
Anwenden von Regelwerken,
- 11.
Anwenden von Labortechnik,
- 12.
Durchführen von Messungen und Prüfungen,
- 13.
Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- 14.
Verarbeiten, Auswerten, Aufbereiten und Dokumentieren von Daten,
- 15.
Betriebswirtschaft, Kundenorientierung,
- 16.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.