Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
- 8.
Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
- 9.
Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
- 10.
Herstellen von Putzen,
- 11.
Sanieren, Instandsetzen und Sichern von Baukörpern,
- 12.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.