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Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

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I.
 Besondere Anspruchsvoraussetzungen
  § 1 Nachweis des Todes
  § 2 Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
  § 3 Anspruchsvoraussetzung nach § 4 BEG
II.
 Kreis der Hinterbliebenen
  § 4 Witwer
  § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte
  § 6
  § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre
  § 8 Elternlose Enkel
  § 9 Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern
III.
 Rente
1.
 Berechnung und Zahlung der Rente
  § 10 Art der Berechnung
  § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
  § 12 Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge
  § 13 Hundertsatz der Rente
  § 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen
  § 14 Mindestrente
  § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen
  § 16 Zahlung der Rente
2.
 Ruhen und Erlöschen der Rente
  § 17 Ruhen der Rente
  § 18 Erlöschen der Rente
  § 18a Wiederaufleben der Rente
3.
 Anzeigepflicht und Änderung der Verhältnisse
  § 19 Anzeigepflicht
  § 20 Verletzung der Anzeigepflicht
  § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse
  § 21a
IV.
 Kapitalentschädigung
  § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung
V.
 Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
  § 22a
VI.
 Schlußbestimmungen
  § 22b Stichtag für Neufestsetzung der Renten
  § 22c Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
  § 23
  § 24 Zeitlicher Anwendungsbereich
  Anlage 1 (zu § 10 der 1. DV-BEG) Besoldungsübersicht
  Anlage 2 (zu § 11 der 1.DV-BEG)
Besoldungsübersicht