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Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

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I.
 Selbständige Berufe
1.
 Besondere Anspruchsvoraussetzungen
  § 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens
  § 2 Selbständige Erwerbstätigkeit
  § 3 Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit
  § 4 Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit
  § 5 Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten
2.
 Die gesetzlichen Ansprüche
a)
 Darlehen
  § 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
  § 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
  § 8 Höhe des Darlehens
  § 9 Unmöglichkeit der Sicherung
  § 10 Zusätzliches Darlehen
  § 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
b)
 Kapitalentschädigung
  § 12 Zeitliche Begrenzung der Kapitalentschädigung
  § 13 Berechnung der Kapitalentschädigung
  § 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
  § 15 Erreichbare Dienstbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten
  § 16 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  § 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG
  § 18 Umrechnung der Kapitalentschädigung
  § 19 Weiterleistung der Kapitalentschädigung
  § 20 Anzeigepflicht
c)
 Rente
  § 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht
  § 22 Berechnung der Rente
  § 22a Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente
(§ 83 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes)
  § 22b Zahlung der Rente
  § 23 Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953
  § 24 Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
  § 24a Renten für den überlebenden Ehegatten in den Fällen des § 86 Abs. 6 BEG
  § 25 Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
  § 25a Erlöschen der Rente
  § 26 Anzeigepflicht
  § 27 Änderung der Verhältnisse
II.
 Unselbständige Berufe
1.
 Privater Dienst. Die gesetzlichen Ansprüche
a)
 Darlehen
  § 28 Voraussetzung für die Darlehnsgewährung
b)
 Kapitalentschädigung
  § 29 Berechnung der Kapitalentschädigung
  § 30 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
  § 31 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  § 32 Berücksichtigung anderweitigen Einkommens
c)
 Rente
  § 33 Berechnung der Rente
  § 33a Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente
(§ 95 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes)
  § 34 Mindestrente
  § 35 Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder
  § 35a Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG
  § 35b Rente für den überlebenden Ehegatten im Falle der §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG
  § 35c Erlöschen der Rente
2.
 Angestellte und Arbeiter im Sinne der §§ 109 und 110 BEG
  § 36
III.
 Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
  § 37
IV.
 Schaden in der Ausbildung
  § 38
V.
 Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
  § 38a
VI.
 Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
  § 39
VII.
 Schlußbestimmungen
  § 40 Verteilung von anzurechnenden Leistungen
  § 41 Aufrundung der Entschädigungsleistungen
  § 41a Stichtag für Neufestsetzung der Renten
  § 41b Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
  § 42
  § 43 Zeitlicher Anwendungsbereich
  Anlage 1 zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG
Einkommensübersicht
  Anlage 2 zu § 13 der 3.DV-BEG
Besoldungsübersicht Kapitalentschädigung
  Anlage 3 zu § 14 der 3.DV-BEG
Besoldungsübersicht
  Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht
  Anlage 5a (zu § 22 der 3. DV-BEG)
Besoldungsübersicht Rente
  Anlage 5b (zu § 22 der 3.DV-BEG)
Besoldungsübersicht Rente
  Anlage 5c zu § 22 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht Rente