- 1.
Ort der Überschreitung:
- a)
Region
- b)
Ortschaft (Karte)
- c)
Messstation (Karte, geographische Koordinaten)
- 2.
Allgemeine Informationen:
- a)
Art des Gebiets (Stadt, Industriegebiet oder ländliches Gebiet)
- b)
Schätzung der Größe des verschmutzten Gebiets in Quadratkilometern und der der Verschmutzung ausgesetzten Bevölkerung
- c)
zweckdienliche Klimaangaben
- d)
zweckdienliche topographische Daten
- e)
Art der in dem betreffenden Gebiet zu schützenden Ziele
- 3.
Zuständige Behörden:
Namen und Anschriften der für die Ausarbeitung und Durchführung der Verbesserungspläne zuständigen Personen
- 4.
Art und Beurteilung der Verschmutzung
- a)
in den vorangehenden Jahren (vor der Durchführung der Verbesserungsmaßnahmen) festgestellten Werte
- b)
seit dem Beginn des Vorhabens gemessene Werte
- c)
angewandte Beurteilungstechniken
- 5.
Ursprung der Verschmutzung:
- a)
Liste der wichtigsten Emissionsquellen, die für die Verschmutzung verantwortlich sind (Karte)
- b)
Gesamtmenge der Emissionen aus diesen Quellen (Tonnen/Jahr)
- c)
Informationen über Verschmutzungen, die ihren Ursprung in anderen Gebieten haben
- 6.
Analyse der Lage:
- a)
Einzelheiten über Faktoren, die zu den Überschreitungen geführt haben (zum Beispiel Verkehr, einschließlich grenzüberschreitender Verkehr, Entstehung sekundärer Schadstoffe in der Atmosphäre)
- b)
Einzelheiten über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
- 7.
Angaben zu den bereits vor dem 11. Juni 2008 durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben:
- a)
örtliche, regionale, nationale und internationale Maßnahmen
- b)
festgestellte Wirkungen
- 8.
Angaben zu den Maßnahmen oder Vorhaben, die nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG am 11. Juni 2008 zur Verminderung der Verschmutzung beschlossen oder entsprechend Anhang XV Abschnitt B Nummer 3 der Richtlinie 2008/50/EG berücksichtigt wurden:
- a)
Auflistung und Beschreibung aller in den Vorhaben genannten Maßnahmen
- b)
Zeitplan für die Durchführung
- c)
Schätzung der angestrebten Verbesserung der Luftqualität und des für die Verwirklichung dieser Ziele veranschlagten Zeitraums
- 9.
Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben
- 10.
Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in dieser Anlage vorgeschriebenen Informationen ergänzen