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N-Lex
Verordnung über die Form und den Inhalt der Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der Eintragungen
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Eingangsformel
Teil 1
Anwendungsbereich; allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 2 Form der Deckungsregister; Eintragungen
§ 3 Schutz der Deckungsregister
§ 4 Haupt- und Unterregister
§ 5 Vollständigkeit des Deckungsregisters
Teil 2
Zusätzliche Anforderungen bei elektronischer Registerführung
§ 6 Allgemeine Anforderungen
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Teil 3
Inhalt der Eintragungen
§ 8 Allgemeine Anforderungen
§ 9 Eintragung im Inland belegener Hypotheken und Grundschulden
§ 10 Eintragung ausländischer Sicherungsrechte
§ 11 Eintragung von Deckungswerten nach § 20 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes
§ 12 Eintragung von Deckungswerten nach § 21 und § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes
§ 12a Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes
§ 13 Eintragung von Derivategeschäften
§ 14 Eintragung von Deckungswerten der barwertigen sichernden Überdeckung sowie anderer weiterer Deckungswerte
Teil 4
Aufzeichnungen und Bestätigungen nach § 5 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes
§ 15 Umfang der Aufzeichnung und Form der Übermittlung
§ 16 Treuhänderbestätigung
§ 17 Aufbewahrung durch die Bundesanstalt
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 18 Übergangsbestimmungen
§ 19 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 9)
Anlage 2 (zu § 11)
Anlage 3 (zu § 13)
Formular DR 3
Unterregister zum Deckungsregister (Hypotheken)/(Kommunal)/(Schiffshypotheken)/(Flugzeughypotheken) Unterregister für Ansprüche aus Derivategeschäften
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