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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)
§ 1
Anspruchsberechtigter
Unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben Anspruch auf eine Eigenheimzulage nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
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