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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Ergänzungsanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Ergänzungsanzeigenverordnung - ErgAnzV)
§ 11
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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