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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen *) (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)
§ 14
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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