- 1.
den Namen, den Sitz und den Bezirk der Handwerkskammer,
- 2.
die Zahl der Mitglieder der Handwerkskammer und der Stellvertreter sowie die Reihenfolge ihres Eintritts im Falle der Behinderung oder des Ausscheidens der Mitglieder,
- 3.
die Verteilung der Mitglieder und der Stellvertreter auf die im Bezirk der Handwerkskammer vertretenen Handwerke,
- 4.
die Zuwahl zur Handwerkskammer,
- 5.
die Wahl des Vorstands und seine Befugnisse,
- 6.
die Einberufung der Handwerkskammer und ihrer Organe,
- 7.
die Form der Beschlußfassung und die Beurkundung der Beschlüsse der Handwerkskammer und des Vorstands,
- 8.
die Erstellung einer mittelfristigen Finanzplanung und deren Übermittlung an die Vollversammlung,
- 9.
die Festlegung der Haushaltsführung nach dem Verfahren der Kameralistik oder der Doppik sowie die Aufstellung und Genehmigung des Haushaltsplans oder des Wirtschaftsplans,
- 10.
die Aufstellung, Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung oder des Jahresabschlusses mit Lagebericht einschließlich der Verwendung des Jahresergebnisses sowie über die Übertragung der Prüfung auf eine unabhängige Stelle außerhalb der Handwerkskammer,
- 11.
die Voraussetzungen und die Form einer Änderung der Satzung,
- 12.
die Organe einschließlich elektronischer Medien, in denen die Bekanntmachungen der Handwerkskammer zu veröffentlichen sind.