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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien
§ 3
Dasselbe gilt vom 15. Juli 1871 ab von ausländischen Inhaberpapieren mit Prämien, deren Ausgabe vor dem 1. Mai 1871 erfolgt ist, sofern dieselben nicht abgestempelt sind. ...
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