Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin" § 9Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei
1.
der Aufstellung von Bauleitplänen,
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.