(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse sind:
- 1.
Prüfen und Messen von Anlagen und Anlagenteilen,
- 2.
Fügen,
- 3.
manuelles Trennen, Spanen und Umformen,
- 4.
maschinelles Bearbeiten,
- 5.
Instandhalten von Betriebsmitteln,
- 6.
Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 7.
Installieren von elektrischen Baugruppen und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 8.
Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen,
- 9.
Montieren, Demontieren und Transportieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 10.
Durchführen von Dämm-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen,
- 11.
Anwenden von Anlagen- und Systemtechnik sowie Inbetriebnahme von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 12.
Funktionskontrolle und Instandhaltung von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen,
- 13.
Unterscheiden und Berücksichtigen von nachhaltigen Systemen und deren Nutzungsmöglichkeiten,
- 14.
Durchführen von Hygienemaßnahmen,
- 15.
kundenorientierte Auftragsbearbeitung,
- 16.
Berücksichtigen von bauphysikalischen, bauökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen und
- 17.
Gebäudemanagementsysteme.