Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
- 1.
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
- 2.
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
- 3.
die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
- 4.
die Führungsaufsicht,
- 5.
die Entziehung der Fahrerlaubnis,
- 6.
das Berufsverbot.