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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)
§ 37
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie ist erstmals für die Aufstellung des Haushaltsplans 1979 anzuwenden.
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