Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche (UAG-Erweiterungsverordnung - UAG-ErwV) § 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.