- a)
Gemeinde, Gemeindeteil; Art des Gebäudes (Wohngebäude, sonstiges Gebäude mit Wohnraum, Wohnheim, bewohnte Unterkunft); Zugehörigkeit zu einem haupt- oder nebenberuflich geführten landwirtschaftlichen Betrieb; Baujahr; Zahl der Geschosse; Fläche für Wohn- und Nichtwohnzwecke, bei Nichtwohnzwecken Art der Nutzung; Belegungsbindung (nur in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet), Förderung mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus, Ausstattung mit alters- und behindertengerechten Einrichtungen; Zahl der Wohnungen mit Art der Nutzung; Zu- und Abnahme der Zahl der Wohnungen im Gebäude seit 1987;
- b)
Eigentümer oder Erbbauberechtigte und Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte nach Personen oder Personengemeinschaften, Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Wohnungsunternehmen und sonstige Eigentümer nach Eigentümergruppen, bei Einzelpersonen und Ehepaaren auch Berufstätigkeit oder Art des überwiegenden Lebensunterhalts; Jahr und Art des Erwerbs; bei nachträglicher Umwandlung nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Jahr der Eintragung in das Grundbuch;
- c)
Art der Beheizung mit Energieart; bei zentral beheizten Wohngebäuden auch durchschnittlicher Jahresenergieverbrauch, Alter, Material, Lage und Volumen der Öltanks, Baujahr des Heizkessels, zentrale außentemperaturabhängige automatische Regelung; zentrale Warmwasserversorgung mit Energieart;
- d)
bei Wohngebäuden: durchgeführte bau- oder wohntechnische Veränderungen innerhalb der letzten zehn Jahre am Gebäude und in den Wohnungen; notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen;
- e)
Fläche des zugehörigen Grundstücks nach Nutzungsarten; im Grundbuch eingetragenes Erbbaurecht sowie (nur in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet) bestehende Nutzungsrechte;
- f)
bei Nutzung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen nur: Zahl der Wohnungen, Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern;