Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007) § 18Kostenlose Zuteilung
Von der zuständigen Behörde zugeteilte Berechtigungen sind kostenlos. Die Erhebung von Gebühren und Auslagen bleibt hiervon unberührt.