Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Meister für Medienproduktion Bild und Ton oder Geprüfte Meisterin für Medienproduktion Bild und Ton – Bachelor Professional in Medienproduktion Bild und Ton (Bild-und-Ton-Medienproduktionsmeister-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung - BuTMedienMstrBAProFV) § 4Prüfungsbereiche im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“
Der Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: