(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 252, S. 10)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse
- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 7.
Benennung der Prüfungsteile,
- 8.
Bewertung im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ und im Prüfungsteil „Projektmanagement“,
- 9.
Bewertungen der im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 9,
- 10.
Bewertungen der im Prüfungsteil „Projektmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 10,
- 11.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 12.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 13.
die Gesamtnote in Worten,
- 14.
Befreiungen nach § 13,
- 15.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 16.