ein Rind, das mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode mit positivem Ergebnis auf BVDV untersucht worden ist und
- a)
das längstens 40 Tage nach der ersten Untersuchung erneut mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode mit positivem Ergebnis auf BVDV untersucht worden ist,
- b)
bei dem eine Wiederholungsuntersuchung nach Buchstabe a unterblieben ist oder
- c)
das an Mucosal Disease erkrankt ist,
sowie die Nachkommen eines Rindes nach den Buchstaben a bis c.