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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bundeswahlgesetz
§ 41
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
Der Kreiswahlausschuß stellt fest, wieviel Stimmen im Wahlkreis für die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.
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