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Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes

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  Inhaltsübersicht
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 Allgemeines
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 1a Zuständiges Hauptzollamt
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 Zu den §§ 1 bis 3, 53 bis 53a und 55 des Gesetzes
  § 1b Ergänzende Begriffsbestimmungen zum Gesetz
  § 1c Steuertarif für schwefelhaltige Energieerzeugnisse
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 Zu § 2 Abs. 3 und 4, § 27 Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes
  § 2 Ordnungsgemäße Kennzeichnung
  § 3 Antrag auf Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen
  § 4 Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen
  § 5 Antrag auf Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs
  § 6 Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs
  § 7 Pflichten des Inhabers des Kennzeichnungsbetriebs
  § 8 Andere Energieerzeugnisse als Gasöle
  § 8a Überprüfung und Erlöschen der Zulassung und der Bewilligung
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 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 37 Absatz 2 Satz 3 sowie zu den §§ 53 und 53a des Gesetzes
  § 9 Anlagenbegriff
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 Zu den §§ 3 und 53a des Gesetzes
  § 10 Nutzungsgradermittlung
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 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 des Gesetzes
  § 11 Pflichten des Anlagenbetreibers
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 Zu § 3a des Gesetzes
  § 11a Güterumschlag in Seehäfen
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 Zu § 3b des Gesetzes
  § 11b Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen
  § 11c Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten
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 Zu § 6 des Gesetzes
  § 12 Antrag auf Herstellererlaubnis
  § 13 Einrichtung des Herstellungsbetriebs
  § 14 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Herstellererlaubnis
  § 15 Pflichten des Herstellers, Steueraufsicht
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 Zu § 7 des Gesetzes
  § 16 Antrag auf Lagererlaubnis
  § 17 Einrichtung des Lagers
  § 18 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Lagererlaubnis
  § 19 Pflichten des Lagerinhabers, Steueraufsicht
  § 20 Lagerbehandlung
  § 21 Zugelassener Einlagerer, Erlaubnis und Pflichten
  § 22 Lager ohne Lagerstätten
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 Zu § 8 des Gesetzes
  § 23 Entfernung und Entnahme von Energieerzeugnissen
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 Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 16, 18c, 22 und 23 des Gesetzes
  § 23a Steueranmeldung
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 Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 17, 18, 18a, 20, 21, 22, 23, 30, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 42, 43 und 44 des Gesetzes und § 61 Absatz 4
  § 23b Überprüfung von Steueranmeldungen
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 Zu § 9 des Gesetzes
  § 24 Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebs
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 Zu den §§ 6 bis 9, 23, 24, 30 bis 32 und 38 des Gesetzes
  § 25 Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer
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 Zu § 9a des Gesetzes
  § 26 Registrierter Empfänger
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 Zu § 9b des Gesetzes
  § 27 Registrierter Versender
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 Zu den §§ 9c und 9d Absatz 2 des Gesetzes
  § 28 Begünstigte, Freistellungsbescheinigung
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 Zu den §§ 9d bis 13 des Gesetzes
  § 28a Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem
  § 28b Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
  § 28c Unbestimmter Empfänger
  § 29 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
  § 30 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
  § 31 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers der Energieerzeugnisse bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
  § 32 Aufteilung von Warensendungen während der Beförderung
  § 33 Beförderung aus anderen Mitgliedstaaten und Beendigung von Beförderungen unter Steueraussetzung
  § 34 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
  § 35 Beförderung im Steuergebiet ohne elektronisches Verwaltungsdokument
  § 36 Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
  § 36a Annullierung im Ausfallverfahren
  § 36b Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers der Energieerzeugnisse im Ausfallverfahren
  § 36c Aufteilung im Ausfallverfahren
  § 36d Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
  § 37 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
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 Zu § 14 des Gesetzes
  § 37a Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
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 Zu den §§ 15, 15a, 15b und 15c des Gesetzes
  § 38 Zertifizierter Empfänger
  § 38a Zertifizierter Versender
  § 38b Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
  § 38c Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
  § 38d Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
  § 38e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
  § 38f Beförderung im Ausfallverfahren
  § 38g Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
  § 39 (weggefallen)
  § 40 (weggefallen)
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 Zu den §§ 17, 18b, 21 und 46 des Gesetzes
  § 41 Hauptbehälter
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 Zu § 18 des Gesetzes
  § 42 Versandhandel
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 Zu § 18c des Gesetzes
  § 42a Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
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 Zu den §§ 19 bis 19b des Gesetzes
  § 43 Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern und Drittgebieten
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 (weggefallen)
  § 44 (weggefallen)
  § 45 (weggefallen)
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 Zu den §§ 21, 65 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes
  § 46 Verkehrs-, Verbringungs- und Verwendungsbeschränkungen
  § 47 Vermischungen in Kennzeichnungs- und anderen Betrieben
  § 48 Vermischungen bei der Abgabe aus Transportmitteln
  § 49 Spülvorgänge und sonstige Vermischungen
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 Zu § 23 des Gesetzes
  § 49a Abgabe von sonstigen Energieerzeugnissen, Steueranmeldung
  § 49b Nachweise für die Vorversteuerung
  § 50 Anzeige
  § 51 Pflichten, Steueraufsicht
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 Zu den §§ 24 bis 30 des Gesetzes
  § 52 Antrag auf Erlaubnis als Verwender oder Verteiler
  § 53 Erteilung der Erlaubnis
  § 54 Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
  § 55 Allgemeine Erlaubnis
  § 56 Pflichten des Erlaubnisinhabers, Steueraufsicht
  § 57 Bezug und Abgabe von steuerfreien Energieerzeugnissen
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 Zu § 25 des Gesetzes
  § 58 Verwendung zu anderen Zwecken
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 Zu § 26 des Gesetzes
  § 59 Eigenverbrauch
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 Zu den §§ 17 und 27 des Gesetzes
  § 60 Schiff- und Luftfahrt
  § 61 Versteuerung von Energieerzeugnissen in Wasserfahrzeugen
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 Zu § 31 des Gesetzes
  § 62 Anmeldung des Kohlebetriebs
  § 63 Einrichtung des Kohlebetriebs
  § 64 Pflichten des Betriebsinhabers
  § 65 Antrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer
  § 66 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
  § 67 Pflichten des Erlaubnisinhabers
  § 68 Bezug und Lagerung von unversteuerter Kohle
  § 69 Lieferung von unversteuerter Kohle
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 Zu § 34 des Gesetzes
  § 70 Verbringen von Kohle in das Steuergebiet
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 Zu § 35 des Gesetzes
  § 71 Einfuhr von Kohle
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 Zu § 37 des Gesetzes
  § 72 Antrag auf Erlaubnis als Kohleverwender
  § 73 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
  § 74 Allgemeine Erlaubnis
  § 75 Pflichten des Erlaubnisinhabers
  § 76 Bezug und Lagerung von steuerfreier Kohle
  § 77 Eigenverbrauch
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 Zu § 38 des Gesetzes
  § 78 Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas
  § 79 Pflichten
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 Zu § 39 des Gesetzes
  § 80 Vorauszahlungen
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 Zu § 40 des Gesetzes
  § 81 Nicht leitungsgebundenes Verbringen
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 Zu § 41 des Gesetzes
  § 82 Nicht leitungsgebundene Einfuhr
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 Zu § 44 des Gesetzes
  § 83 Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler
  § 84 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
  § 84a Allgemeine Erlaubnis
  § 85 Pflichten des Erlaubnisinhabers
  § 86 Eigenverbrauch
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 Zu § 46 des Gesetzes
  § 87 Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
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 Zu § 47 des Gesetzes
  § 88 Steuerentlastung bei Aufnahme in Steuerlager
  § 89 Steuerentlastung für Kohlenwasserstoffanteile
  § 90 Steuerentlastung bei steuerfreien Zwecken
  § 91 Steuerentlastung für Kohle
  § 91a Steuerentlastung für Erdgas bei Einspeisung
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 Zu § 47a des Gesetzes
  § 91b Steuerentlastung für den Eigenverbrauch
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 Zu § 48 des Gesetzes
  § 92 Steuerentlastung bei Spülvorgängen und versehentlichen Vermischungen
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 Zu § 49 des Gesetzes
  § 93 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse
  § 94 (weggefallen)
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 Zu § 51 des Gesetzes
  § 95 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
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 Zu § 52 des Gesetzes
  § 96 Steuerentlastung für die Schifffahrt
  § 97 Steuerentlastung für die Luftfahrt
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 Zu den §§ 53 und 53a des Gesetzes
  § 98 Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme, Allgemeines
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 Zu § 53 des Gesetzes
  § 99 Steuerentlastung für die Stromerzeugung
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 Zu § 53a des Gesetzes
  § 99a Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
  § 99b Nachweis der Hocheffizienz
  § 99c Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
  § 99d (weggefallen)
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 Zu § 54 des Gesetzes
  § 100 Steuerentlastung für Unternehmen
  § 100a Verwendung von Wärme durch andere Unternehmen
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 Zu § 55 des Gesetzes
  § 101 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen
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 Zu § 56 des Gesetzes
  § 102 Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
  § 102a Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Schienenbahnen
  § 102b Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftfahrzeugen
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 Zu § 57 des Gesetzes
  § 103 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
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 Zu § 58 des Gesetzes
  § 103a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
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 Zu § 58a des Gesetzes
  § 103b Steuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik(GSVP)
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 Zu § 59 des Gesetzes
  § 104 Steuervergütung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff
Zu § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes
 (weggefallen)
  § 105 (weggefallen)
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 (weggefallen)
  § 105a (weggefallen)
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 Zu den §§ 61 und 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes
  § 106 Steueraufsicht, Pflichten
  § 107 Hinweispflichten bei Abgabe von Energieerzeugnissen
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 Zu den §§ 65 und 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes
  § 108 Kontrollen, Sicherstellung
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 Zu § 66 Abs. 1 Nr. 17 des Gesetzes
  § 109 Vermischungen von versteuerten Energieerzeugnissen
  § 109a (weggefallen)
  § 109b (weggefallen)
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 Zu § 66 Abs. 1 Nr. 13 des Gesetzes
  § 110 Normen
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 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
  § 110a Kleinbetragsregelung
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 Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung
  § 111 Ordnungswidrigkeiten
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 Schlussbestimmungen
  § 112 Übergangsregelung
  Anlage 1 (zu den §§ 55, 74 und 84a)
Verzicht auf förmliche Einzelerlaubnis
  Anlage 2 (zu § 110 Satz 1 Nr. 7)
Verfahren zur Bestimmung des Rotfarbstoffgehalts in leichtem Heizöl oder in Gemischen von leichtem Heizöl mit nicht gekennzeichnetem Gasöl mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC-Verfahren)
  Anlage 3 (zu § 110 Satz 1 Nr. 8)
Harmonisiertes Euromarker - Referenzanalyseverfahren der Gemeinschaft zur Ermittlung des Markierstoffs Solvent Yellow 124 in Gasölen
  Anlage 4 (zu § 110 Satz 1 Nr. 9)
Verfahren zur Bestimmung des Färbeäquivalents von Kennzeichnungsstoffen
  Anlage 5 (zu § 110 Satz 1 Nummer 11)
Verfahren zur Bestimmung des Markierstoffs ACCUTRACETM Plus (n-Butylphenylether) in leichtem Heizöl, Kerosin und in Mischungen von leichtem Heizöl mit nicht gekennzeichnetem Dieselkraftstoff mittels zweidimensionaler Gaschromatographie mit massenselektivem Detektor