zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Erstanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Erstanzeigenverordnung - ErstAnzV)
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular