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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben
§ 3
Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
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