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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug (FS-An- und Abflug-Kostenverordnung - FSAAKV)
§ 6
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1990 in Kraft.
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