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Bundesfernstraßengesetz

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  § 1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs
  § 2 Widmung, Umstufung, Einziehung
  § 3 Straßenbaulast
  § 3a Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung
  § 4 Sicherheitsvorschriften
  § 5 Träger der Straßenbaulast
  § 5a Zuwendungen für fremde Träger der Straßenbaulast
  § 5b Finanzhilfen für Radschnellwege in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
  § 6 Eigentum und andere Rechte
  § 7 Gemeingebrauch
  § 7a Vergütung von Mehrkosten
  § 8 Sondernutzungen; Verordnungsermächtigung
  § 8a Straßenanlieger
  § 9 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen
  § 9a Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
  § 10 Schutzwaldungen
  § 11 Schutzmaßnahmen
  § 12 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen
  § 12a Kreuzungen mit Gewässern
  § 13 Unterhaltung der Straßenkreuzungen
  § 13a Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern
  § 13b Ermächtigung zu Rechtsverordnungen
  § 14 Umleitungen
  § 15 Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen
  § 16 Planungen
  § 16a Vorarbeiten
  § 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung
  § 17a Anhörungsverfahren
  § 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
  § 17c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
  § 17d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
  § 17e Rechtsbehelfe
  § 17f Anlagen der Verkehrsüberwachung, der Unfallhilfe und des Zolls
  § 17g Veröffentlichung im Internet
  § 17h Projektmanager
  § 17i Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
  § 17j Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
  § 17k Berichterstattung an die Europäische Kommission
  §§ 18 bis 18e (weggefallen)
  § 18f Vorzeitige Besitzeinweisung
  § 19 Enteignung
  § 19a Entschädigungsverfahren
  § 20 Straßenaufsicht
  § 21 Verwaltung der Bundesstraßen in den Ortsdurchfahrten
  § 22 Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  § 23 Ordnungswidrigkeiten
  § 23a Gebühren, Verordnungsermächtigung
  § 24 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  § 25 (Aufhebung von Vorschriften)
  § 26 (weggefallen)
  § 27 (Inkrafttreten)
  Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1)
  Anlage 2 (zu § 17i Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)