Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 | Anzeige, Register und Aufzeichnungen |
§ 3 | Fütterung und Tränkung |
§ 4 | Früherkennung |
§ 5 | Schutzkleidung |
§ 6 | Weitere allgemeine Schutzmaßregeln |
§ 7 | Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte |
§ 8 | Schutzimpfungen und Heilversuche |
§ 9 | Durchführung der Schutzimpfung |
§ 10 | Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung |
§ 11 | Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel |
§ 12 | Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln |
Unterabschnitt 2
Aufstallung, Anordnungen
§ 13 | Aufstallung |
§ 14 | Weitere Anordnungen |
§ 14a | Abgabe im Reisegewerbe |
Unterabschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
Teil 1
Vor amtlicher Feststellung
§ 15 | Verdachtsbestand |
§ 16 | Anordnung für weitere Bestände |
§ 17 | Überwachungszone |
Teil 2
Nach amtlicher Feststellung
§ 18 | Öffentliche Bekanntmachung |
§ 19 | Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand |
§ 20 | Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen |
§ 21 | Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk |
§ 22 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel |
§ 23 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier |
§ 24 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild |
§ 25 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte |
§ 26 | Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen |
§ 27 | Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet |
§ 28 | Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung |
§ 29 | Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung |
§ 30 | Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone |
§ 31 | Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung |
§ 32 | Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung |
§ 32a | Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte |
§ 33 | Risikobewertung |
§ 34 | Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat |
§ 35 | Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand |
§ 36 | Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission |
§ 37 | Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets |
§ 38 | Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet |
§ 39 | Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets |
§ 40 | Untersuchungen im Falle der Notimpfung |
§ 41 | Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln |
§ 42 | Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge |
Unterabschnitt 4
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten,
auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
Unterabschnitt 5
Aufhebung, Wiederbelegung
§ 44 | Aufhebung der Schutzmaßregeln |
§ 45 | Wiederbelegung |
Unterabschnitt 6
Schutzmaßregeln
bei niedrigpathogener aviärer Influenza
§ 46 | Schutzmaßregeln für den Bestand |
§ 47 | Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen |
§ 48 | Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet |
§ 49 | Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung |
§ 50 | Schutzmaßregeln für weitere Bestände |
§ 51 | Notimpfung |
§ 52 | Aufhebung der Schutzmaßregeln |
§ 53 | Wiederbelegung |
§ 53a | Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen |
Abschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln
Teil 1
Vor amtlicher Feststellung
§ 55 | Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest |
Teil 2
Nach amtlicher Feststellung
§ 56 | Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet |
§ 57 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier |
§ 58 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch |
§ 59 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte |
§ 60 | Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung |
§ 61 | Risikobewertung |
§ 62 | Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat |
§ 63 | Aufhebung der Schutzmaßregeln |
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 64 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 65 | Weitergehende Maßnahmen |
§ 66 | (weggefallen) |
§ 67 | Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften |
§ 68 | (Inkrafttreten) |