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Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern *)

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  Inhaltsverzeichnis
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Zulassung zur Beförderung
  § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
  § 5 Ausnahmen
  § 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
  § 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
  § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
  § 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Prüfstellen
  § 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
  § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
  § 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks
  § 13 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße
  § 13a Zuständigkeiten der Benennenden Behörde
  § 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
  § 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
  § 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
  § 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
  § 18 Pflichten des Absenders
  § 19 Pflichten des Beförderers
  § 20 Pflichten des Empfängers
  § 21 Pflichten des Verladers
  § 22 Pflichten des Verpackers
  § 23 Pflichten des Befüllers
  § 23a Pflichten des Entladers
  § 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
  § 25 Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
  § 26 Sonstige Pflichten
  § 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
  § 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
  § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
  § 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
  § 30a Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr
  § 31 Pflichten des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr
  § 31a Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr
  § 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
  § 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
  § 34 Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt
  § 34a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt
  § 35 Verlagerung
  § 35a Fahrweg im Straßenverkehr
  § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten
  § 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a
  § 36 Prüffrist für Feuerlöschgeräte
  § 36a Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate
  § 36b Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe
  § 37 Ordnungswidrigkeiten
  § 38 Übergangsbestimmungen
  Anlage 1 (weggefallen)
  Anlage 2 Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu den Teilen 1 bis 9 des ADR und zu den Teilen 1 bis 7 des RID für innerstaatliche Beförderungen sowie zu den Teilen 1 bis 9 des ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen
  Anlage 3 (zu § 36b)
Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR/RID