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Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen

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  Inhaltsverzeichnis
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Zulassung zur Beförderung
  § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
  § 5 Verladung gefährlicher Güter
  § 6 Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
  § 7 Ausnahmen
  § 8 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
  § 9 Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
  § 10 Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
  § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
  § 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
  § 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
  § 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
  § 15 Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
  § 16 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
  § 16a Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
  § 17 Pflichten des Versenders
  § 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
  § 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
  § 20 Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen
  § 21 Pflichten des Beförderers
  § 22 Pflichten des Reeders
  § 23 Pflichten des Schiffsführers
  § 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
  § 25 Pflichten des Empfängers
  § 26 Pflichten mehrerer Beteiligter
  § 27 Ordnungswidrigkeiten
  § 28 Übergangsbestimmungen