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Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 2 Hygiene
  § 3 Impfung
  § 4 Mitteilungspflicht
  § 5 Untersuchungseinrichtung
  § 6 Ursachenermittlung im Betrieb
  § 7 Reinigung und Desinfektion
Abschnitt 2
 Hühnerzuchtbetriebe
  § 8 Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten
  § 9 Amtliche Untersuchung
  § 10 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
  § 11 Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 3
 Hühneraufzuchtbetriebe
  § 12 Impfungen
  § 13 Betriebseigene Kontrollen
  § 14 Amtliche Untersuchung
  § 15 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
  § 16 Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 4
 Legehennenbetriebe
  § 17 Einstallen von Junghennen
  § 18 Betriebseigene Kontrollen
  § 19 Amtliche Untersuchung
  § 20 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
  § 21 Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 5
 Hähnchenmastbetriebe
  § 22 Betriebseigene Kontrollen
  § 23 Amtliche Untersuchung
  § 24 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
  § 25 Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 6
 Hühnerbrütereien
  § 26 Betriebseigene Kontrollen
  § 27 Amtliche Untersuchung
  § 28 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
  § 29 Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 7
 Putenbetriebe
  § 30 Betriebseigene Kontrollen
  § 31 Amtliche Untersuchung
  § 32 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
  § 33 Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 8
 Weitergehende Maßnahmen
  § 34 Maßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum
  § 35 Mitteilungen der Länder
Abschnitt 9
 Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften
  § 36 Ordnungswidrigkeiten
  Anlage (zu § 2 Absatz 1)
Anforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen