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Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise

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  Eingangsformel
1. Abschnitt
 Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
  § 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
  § 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
  § 3 Geltungsdauer von Bezugscheinen
2. Abschnitt
 Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
  § 4 Bedarf, für den Bezugscheine zugeteilt werden
  § 5 Zuteilungskürzungen durch Verordnung
  § 6 Antragsberechtigte
3. Abschnitt
 Verfahrensvorschriften zu den §§ 4 bis 6
  § 7 Anträge von Privatpersonen
  § 8 Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
  § 9 Anträge der öffentlichen Hand
  § 10 Antragszeiträume
  § 11 Vorabausgabe von Bezugscheinen
4. Abschnitt
 Ausgabe von Bezugscheinen unabhängig vom Bedarf
  § 12 Grundmenge für Kraftfahrzeuge
  § 13 Ausgabe von Bezugscheinen über die Grundmenge
5. Abschnitt
 Zuständigkeiten
  § 14 Zuständige Stellen
6. Abschnitt
 Zuteilung von Kraftstoff für auswärtige Kraftfahrzeuge sowie in sonstigen besonderen Fällen
  § 15 Zuteilung für außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zugelassene Kraftfahrzeuge
  § 16 Bezugscheine für Vertretungen anderer Staaten, internationale Organisationen und verbündete Streitkräfte
7. Abschnitt
 Vorschriften für Kraftstoffhändler
  § 17 Lieferpflicht
  § 18 Ablieferung von Bezugscheinen
  § 19 Abgabe und Bezug von Kraftstoff zwischen Kraftstoffhändlern
8. Abschnitt
 Ordnungswidrigkeiten
  § 20 Ordnungswidrigkeiten
9. Abschnitt
 Schlußvorschriften
  § 21 (weggefallen)
  § 22 Inkrafttreten
  Anlage 1
  Anlage 2
  Anlage 3