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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen (Allgemeine Lotsverordnung - ALV)
§ 17
Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
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