(1) Für die wissenschaftliche, inhaltliche und organisatorische Leitung des Masterstudiums ist die Universität der Bundeswehr München zuständig. Sie ist insbesondere zuständig für
- 1.
die Überprüfung und Entscheidung, ob die Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium vorliegen,
- 2.
den Inhalt und die Organisation des Curriculums des Masterstudiums,
- 3.
die Auswahl des Lehrpersonals,
- 4.
die Planung und Durchführung der Lehrveranstaltungen,
- 5.
die Sicherung der Qualität des Masterstudiums,
- 6.
die Sicherstellung, dass die Studierenden während des Masterstudiums angemessen betreut werden,
- 7.
die Anerkennung und Anrechnung von Studienzeiten und von bereits erworbenen Kompetenzen,
- 8.
die Stellung der Aufgaben in den Modulprüfungen und für die Bewertung der Leistungen, die in den Modulprüfungen erbracht worden sind,
- 9.
die Verleihung des akademischen Grades und
- 10.
die Bedarfsabfrage bei den Dienstbehörden.