- 1.
Bodenbestandteile abzubauen, die Bodengestalt zu verändern, Mineralien und sonstige Bodenschätze zu suchen, zu gewinnen oder sich anzueignen.
- 2.
Pflanzen einzubringen und Tiere auszusetzen.
- 3.
Bauliche Anlagen und Werbeträger außerhalb der Ortschaften ohne Genehmigung der Naturparkverwaltung zu errichten.
- 4.
Oberirdische Versorgungsleitungen und sonstige Trassen ohne Zustimmung der Naturparkverwaltung zu errichten.
- 5.
Außerhalb der Fahrbahnen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege und beschilderten Park- und Rastplätze mit Kraftfahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen, außerhalb der hierfür zugelassenen Wege zu reiten oder mit bespannten Fahrzeugen zu fahren, sowie auf markierten Wanderwegen zu fahren.
- 6.
Außerhalb der dafür ausgewiesenen Stellen zu zelten und zu biwakieren, Wohnwagen und Wohnmobile aufzustellen.
- 7.
Bild- und Schrifttafeln sowie Wegemarkierungen ohne Genehmigung der Naturparkverwaltung anzubringen.
- 8.
Das Gelände und die Gewässer zu verunreinigen.
- 9.
Zusätzlich Wasser aus den Oberflächenwässern und dem Grundwasser über den Strand von 1990 zu entnehmen.
- 10.
Mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen auf den Wasserflächen zu fahren, mit Ausnahme des Mittellandkanals und aus Gründen der Gewässerunterhaltung.
- 11.
Grünland in Ackerland umzubrechen.