zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"
§ 12
Schlußbestimmung
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular