- a)
Elbe - km 278,5 in Höhe von Obslau elbaufwärts bis zur Fährrampe Steutz
- b)
entlang der Fährstraße in Richtung Steutz bis zur Waldgrenze westlich der Straße
- c)
westlich entlang des Waldrandes ausschließlich des Großen Wehl bis zum Ende der einbezogenen Teichreihe in Forstabt. 203
- d)
geradewegs nördlich entlang eines Wiesenrains bis zum nördlichen Aueweg, dann westlich dem Aueweg folgend bis an den Waldrand
- e)
dem Waldrand nordwestlich folgend bis zum Steindamm, diesem folgend bis Steckby
- f)
einschließlich der gehölzbestockten Exklave Auberg östlich des Aubergweges, diesen als Westgrenze, den Wiesenrain als Südgrenze, den Westrand der Forstfläche 225b als Ostgrenze, den Ackerrain und zwischendurch teilweise eine Energietrasse als Nordgrenze
- g)
von Steckby die Ortslage entlang der umfriedeten Grundstücksgrenzen westlich umgehend, dem Waldrand entlang eines Grabens folgend bis an den Badetzer Weg und darüber hinaus
- h)
dann weiter dem Waldrand folgend bis an den südlich der Rohrwiesen nach Osten verlaufenden Weg
- i)
dann nach Norden dem den Wald östlich begrenzenden Weg bis zur Waldgrenze westlich des Weges folgend
- j)
westlich entlang des Wald- und Sumpfrandes bis zur Nordostecke der Forstabt. 240
- k)
dann entlang nördlich verlaufender Nebengräben in den Funderwiesen den Fundergraben überquerend bis in den Rennegraben, diesem nordwestlich folgend entlang des Mittelgrabens im Badetzer Teich bis zum Trigonometrischen Punkt (TP)
- l)
vom TP westlich über die Brücke des Westgrabens im Badetzer Teich dem Wiesengraben folgend bis zum Badetzer Triftweg
- m)
dem Badetzer Triftweg folgend bis zum südlich nach Badetz abzweigenden Weg, von hier gerade nach Westen bis zum Wiesenrand, diesem folgend bis zur Wald-Feld-Grenze, dieser nördlich folgend bis an die Straße Zerbst-Tochheim
- n)
der Straße westlich folgend bis an den Waldrand südlich der Straße
- o)
dem Waldrand folgend bis an die Elbe bei Elbe -km 286,5 sowie elbabwärts bis zur Fähre Tochheim-Breitenhagen
- p)
entlang der Fährstraße nach Tochheim bis an den Deich, dann nördlich entlang der Ostgrenzen der Forstabt. 372 und 374 und weiter den Weg zur Poleymühle bis an den Lepsgraben
- q)
dem Lepsgraben nordwestlich folgend bis an die Brücke des Weges Walternienburg-Tochheim, diesem südöstlich folgend bis an die Nordecke der Forstabt. 382
- r)
von der Nordecke der Forstabt. 382 entlang der Waldgrenze südwestwärts bis zur Elbe, dann elbabwärts bis zur Saalemündung *1) s)
die Saale aufwärts bis zur Südspitze des Krummen Horns, dann östlich den Deich entlang bis zur Alten Elbe/Breitenhagen
- t)
dem Deich westlich der Alten Elbe südostwärts folgend bis an die Fährstraße Breitenhagen, diese überquerend dem Weg in den Bauernwerder folgend bis an die Nordwestecke der Forstabt. 419, dann weiter entlang des Westrandes der Forstabt. 419 und 418 bis an den Weg Breitenhagen-Lödderitz
- u)
diesem südwestlich folgend bis an den Waldrand, dann entlang des Waldrandes bis an die Straße Breitenhagen-Lödderitz
- v)
von hier entlang der Grenze des Forstreviers einschließlich des Breiten Pfuhls, von dessen Südrand östlich gerade weiter bis an den von Lödderitz nach Norden führenden Weg, diesem folgend bis an die Grenze des Forstreviers südlich des Sandsumpfes, dann wieder der Forstreviergrenze ostwärts folgend ausschließlich des Forsthauses Lödderitz an der Straße Lödderitz-Kühren und des Forsthauses Kühren, doch einschließlich der waldumschlossenen Äcker in der Südostecke der Forstabt. 396 und in der Nordwestecke der Forstabt. 374 sowie der waldumschlossenen Wiese im Süden der Forstabt. 378
- w)
vom Forsthaus Kühren östlich der Forstreviergrenze folgend bis Elbe - km 278,5 einschließlich des der Forstabt. 376 vorgelagerten Ackers sowie der den Forstabt. 380/386 vorgelagerten Wiesen bis an die Kreisgrenze Schönebeck-Köthen, drei kleiner Hadersumpfteiche, des Kiesteiches sowie eines dazwischen liegenden Deichabschnitts im unmittelbaren Grenzbereich der Kreise Schönebeck-Köthen und schon teilweise im Kreis Köthen liegend