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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen
  § 1 Gliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung
  § 2 Theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung
  § 3 Praxisanleitung; Praxisbegleitung
  § 4 Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
  § 5 Prüfungsausschuss
  § 6 Zulassung zur Prüfung
  § 6a Nachteilsausgleich
  § 7 Niederschrift
  § 8 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
  § 9 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung
  § 10 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Ergänzungsprüfung
  § 11 Rücktritt von der Prüfung
  § 12 Versäumnisfolgen
  § 13 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  § 14 Prüfungsunterlagen
Abschnitt 2
 Bestimmungen für die staatliche Prüfung
  § 15 Schriftlicher Teil der Prüfung
  § 16 Mündlicher Teil der Prüfung
  § 17 Praktischer Teil der Prüfung
Abschnitt 3
 Prüfungsbestimmungen für die staatliche Ergänzungsprüfung
  § 18 Mündlicher Teil der Ergänzungsprüfung
  § 19 Praktischer Teil der Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
 Anpassungsmaßnahmen
  § 20 Sonderregelungen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 21 Anpassungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 22 Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
  § 23 Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
Abschnitt 5
 Erlaubniserteilung
  § 24 Erlaubnisurkunde
Abschnitt 6
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 25 Übergangsvorschrift
  § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1)
Theoretischer und praktischer Unterricht
  Anlage 2 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2)
Praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen
  Anlage 3 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 3)
Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern
  Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3)
Weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes
  Anlage 5 (zu § 1 Absatz 4)
  Anlage 6 (zu § 9 Absatz 2 Satz 1)
  Anlage 7 (zu § 10 Satz 2)
  Anlage 8 (zu § 21 Absatz 2)
  Anlage 9 (zu § 21 Absatz 3)
  Anlage 10 (zu § 22 Absatz 2)
  Anlage 11 (zu § 22 Absatz 7)
  Anlage 12 (zu § 24)