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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 37
Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 54 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
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